Freitag, 19. Januar 2018

@ & over Deutscher Hanfverband

#Hanfparade 2017

#Ehrenamt beimHanfverband

Meine Reaktion auf diese linke Aktion...

Zur Kenntnisnahme und viel Spaß noch, das Nächstemal sucht euch einen Vollidioten...

...

In der Rechtssache

./. meine Person

hier: 

         (317 OWi) 3031 Js-OWi 110/18 

         (23/18)

Sehr geehrtes Amtsgericht,

nach Rücksprache mit Herrn RA Klein, möchte ich Ihnen diese Unterlagen zusenden und mitteilen, dass er bis zum 01.02.18 in Urlaub ist.

Ich persönlich gehe davon aus, dass Sie nach Sichtung der Unterlagen das Verfahren beenden möchten.

Wenn Sie dies tun, beantrage ich eine 500 € Strafe für den DHV, die zur Suchtprävention dem Dekanat der Caritas, in Stendal, zu zahlen sind.

Dass der DHV, meine kompletten Auslagen/Ausfälle und die finanziellen Ausfälle von meinem Arbeitgeber in vollem Umfang zu tragen hat, inkl. Produktionsausfall durch notwendig gewordene Abwesenheit zur willkürlich erschaffen und Existenz bedrohenden Situation für meine Person.

Was weiterhin zu prüfen gilt, ist, ob seitens des DHV der Meldepflicht als Mitveranstalter “tatsächlich“ nachgekommen ist, dass der DHV mich als Fahrer auf der Fahrerliste zur Hanfparade geführt oder überhaupt angegeben hat.

Nicht nur der persönliche Stress der mit dieser unverhältnismässigen Massnahme aufgekommen ist, ist eigentlich zu entschädigen.

Durch die nachgewiesenen Fakten zur vorhanden gewesenen Fahreignung, der Tatsache dass ich nichts falsch gemacht hatte und ich mich einer freiwilligen Urinkontrolle, wie dem Rombergtest, stellte.

Die Urinkontrolle exakt dass ergab, was laut Gutachten gefordert ist.

Ich den Rombergtest unter zig Zeugen öffentlich vor dem Berliner Hbf. bestanden habe.

Ist alles weiterhin durchgeführte als unverhältnismäßig, willkürlich und widerrechtlich durchgeführter Zwang im Amt anzusehen, der in einer Körperverletzung mit Freiheitsberaubung endete und in jeglicher Hinsicht den Dienstvorschriften der Vorbildfunktion widersprechen und die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen.

Ich, nachweislich im verordneten Rahmen mein Cannabis konsumierte und darüber hinaus, ich rauchte vorsätzlich ganz vorsichtig, um meiner Verantwortung nachkommen zu können.

Ohne etwaige Fremdgefährdungen zu riskieren!

Der weitere Beweis ist, dass mein Gutachten mein wahres Medikationsverhalten bezeugt und ich auch über 1 Jahr danach, nach der Erstellung des Gutachten basierend auf dargelegten med. Fakten, dies auch heute nicht von mir missbraucht wird!

Hätte der Einsatzleiter Herr Mielke mich mal lieber nach dem Rezept fragen sollen, anstatt zu versuchen, mich in die Reichsbürgerecke zu drücken, um noch willkürlicher agieren zu können, wäre es wohl nicht so weit gekommen.

Dies gilt es noch im Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde zu klären, denn es gibt ausreichend Zeugen, Foto- und Videomaterial.

Da ich nachweislich alle Behördenstellen aufsuchte, alle nötigen Fachdienste involviert waren und ich die vorgegebenen Aufgaben meisterte, nachgewiesener Weise, also Regeln der BRD beachtet, Gesetzte berücksichtigt wurden und werden, ich die Vorgaben behördlicher Stellen der BRD so erfolgreich absolviert habe, dass ich mir mit “meiner Biografie“ dies erwirkt habe.

Dann habe ich mehrfach und vorbildlich bewiesen, dass ich die Gesetze, Regeln, Vorschriften, Weisungen und Auflagen der BRD in einer Weise anerkenne und respektiere, trotz meiner Biografie, nachweislich seit Ende 2013 in absolut “vorbilder Weise, ich leistete an mir selbst eine Resozialisierung“ wie es “kein Jugendamt und keine Haftanstalten“ in all den Jahren der Fürsorgepflicht, der erzieherischen Obhut, bei mir hinbekommen hat und heute beweise ich legal was “Cannabis“ leisten kann und Menschen, die seit ihrem 12. Lebensjahr wegen Cannabis kriminalisiert wurden.

Ich sehe darin kein Problem.

Aber ein gewaltiges, wenn ich an den Versuch des Einsatzleiter denke.

Da dieses Vorgehen im Amt unter Beweis stellte, dass er die von mir erfüllten BRD Gesetze, usw. missachten will und um einen härteren Gang auflegen zu können mich versuchte zu provozieren und dabei in die Ecke “Reichsbürger“ zu setzen, im Amt.

Mein Vorwurf der Rechtsbeugung im Amt, Missbrauch der dienstlichen Position, usw. gilt es dringlich aufzuklären und pädagogisch wertvoll zu ahnden.

Behördliche Stellen, insbesondere leitende Stellen haben eine “grössere Vorbildfunktion!“

M.f.G.

Andreas F. Robbel

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