Montag, 11. September 2017

Liebes Sense Media Team...

Ihr seid quasi immer direkt mit dabei gewesen, habt die Zwangsabführung mitbekommen und meine Mutter interviewt.

Langsam kommt wieder etwas routinierter Alltag in mein Leben und ich hoffe sehr darauf, dass man diesen Sachverhalt noch ausarbeitet und dies positiv Nutzen wird!

M.f.G.

Macht weiter so...

Andy

#KraftfahrerAndy kifft

https://youtu.be/w1XF5ltTrno

Nach langer Zeit ein kurzer Zwischenbericht...


Liebe Leserinnen und Leser,

ich habe einiges privat aufzuholen und daher bitte ich um etwas Nachsicht.

Meine Hoffnung ist, dass man so diesen Post direkt zu lesen bekommt und wenn nicht, bitte folgen, er leitet zur Community-Site.

Leider klappte es nicht und hier kommt eine Textkopie...

Liebe Community,

nach langer Zeit, hier ein neuer Beitrag...

Mein neues Handy ging mit zur Hanfparade und da man den weiteren Verlauf anders vorhatte, hat mein Handy bis gestern spinnen dürfen und nun habe ich es, von der Werkseinstellung aus, neu aufgesetzt und eingerichtet.
Der Staat und wir waren unterschiedlicher Auffassungen und so hatte sich auch viel ergeben, dass ich noch dazwischen regeln musste.

Cannabispatienten, dürfen unter Cannabiseinfluß in manchen Fällen fahren.

So ein Fall bin ich, mein Name war den Behörden  mehrere Tage am Vorliegen, dass ich den LKW des Deutschen Hanfverband fahren soll/werde, auf einer angeforderten Liste.
Bis zum Hbf. Berlin ließ man mich fahren, danach stimmte nichts mehr mit einer Rechtsstaatichkeit überein.
Nun kommt von offizieller Seite nichts, meine Fahrerlaubnis hatte ich schon im Arrest “vor der Zwangs-Blutentnahme“ wieder erhalten.
Zwangs-Blutentnahme, weil ich bis zu einem gewissen Punkt überaus kooperativ war und es nach der freiwillig angebotenen Urinkontrolle, (die das gem. MPU-Gutachten erforderliche Testergebnis hervorbrachte), es einfach echt einmal genug war und es auch “wirklich reichte!“
Schließlich ist in meinem Fall alles rechtmäßig gewesen, man hatte ausreichend Zeit für Überprüfungen gehabt und somit entbehrt diese gerichtlich angeordnete Amtsmassnahme jeglicher Rechtsgrundlage!

Zu meinem Ärgernis wird nur, dass man die PR gerne hätte, am besten das Gutachten und ich ggfls. das angezettelte an Gerichtskosten von RA'en selbst zahlen muß/soll.
Das sind mir zu viele Wenn und Aber!

Ich bleibe der Kanzlei TemmeKlein treu, insbesondere Herrn Klein und sehe es eben so amüsant, wie er.

Denn es gab nichts was dies gerechtfertigt hätte und es liegt keinerlei Ordnungswidrigkeiten vor, der noch sehr moderate Widerstand meinerseits war eher viel zu human, für diese Willkür!
Das man sich jedoch als Staatsbediensteter/Vertreter des Volkes einer solchen Macht bedienen kann, dass man sogar Polizeibeamte zu Mittätern von Amtswillkür und Rechtsbruch befehligen kann und diese trotz Verweis auf die Dienstvorschriften einer berechtigt zweifelhaften Anordnung bereitwillig Folge leisten, diesem Sachverhalt darf man eigentlich kein weiteres freies Geleit geben und fortlaufend erlauben!!!

Hebt sich sonst der Verfassungsgrundsatz der Rechtstaatlichkeit, der dringende Bedarf der Wahrung der Verhältnismäßigkeit, usw., hebt sich all dass nicht selbst ausser Kraft, wenn man dieses Amtsvorgehen von Amtswegen ungeahndet lassen würde?

Ich denke schon.

Wenn sich in den kommenden Tagen noch 2 andere Angelegenheiten geregelt haben, finde ich endlich die nötige Zeit, um das angestrebte Treffen zu vereinbaren.

Wir werden ein Weiteres im Anschluss, nach ein paar Tagen anbieten, wo für die Personen vorgesehen ist, die dies miterlebten, Realwissen erfahren wollen und für mediales Interesse recherchieren wollen.

M.f.G.

Andreas F. Robbel