Sonntag, 13. August 2017

Die Hanfparade 2017 in Berlin und der “vorsätzliche Rechtsbruch durch einen Berliner Amtsrichter angeordnet!“

Trotz Überprüfungsmöglichkeit der Fahrernamen, die der Berliner Polizei über  Woche lang vorlag, gab es von deren Seite keine Einwände und man ließ mich bis zum Hbf. Berlin fahren.
Doch bei der Startabnahme untersagte man die generelle Weiterfahrt!
Die ausgängliche rechtlose Amtsanordnung und die daraufhin durchgeführte Massnahme der beteiligten Berliner Polizeibeamten, wurde selbst von Juristen und Politikern als “völlig rechtswidrig“ bezeichnet und alle Beteiligten sind mehrfach auf die durch die Dienstvorschriften gegebene Verweigerungsmöglichkeit hingewiesen worden!
Selbst bei meinem Verzicht den LKW auf der Hanfparade zu führen und, nur als “freier Bürger“ an der Parade, als Fußgänger, teilzunehmen.
Hat man dieser nicht nachvollziehbaren Amtsanordnung folgen wollen und eine Situation zur “zwanghaften Abführung“ geschaffen.

Dies hat definitiv ein Nachspiel und dem Verantwortlichen wird es bald Schlag auf Schlag klar werden, insbesondere wegen der nachhängigen Folgen die nur auf eine richterliche Anordnung und die polizeiliche Befehligung zu Stande kamen und derer Verantwortung obliegen.

Es folgt noch vieles hierzu und aus unterschiedlichen, medialen Richtungen.

M.f.G.

Andreas F. Robbel

Hier schon einmal ein paar weitere Info's und ein Video wird gerade auf YouTube hochgeladen.

https://plus.google.com/101726737458952877707/posts/YHEB2v5cpk7