Donnerstag, 30. August 2018

Damit der unbeteiligte Anteil von #Sandau versteht um was es geht und was mit der “ehrlich verdienten Leistung“ zum Gemeinwohl des Ortes beigetragen werden “soll“, werde ich nun langsam die Geschichte aufschlüsseln

In #Sandau herrscht ein fragwürdiges Grüppchen, eine Liga in Schlüsselfunktionen.

Man möchte steuern und dirigieren, (vermutlich) und das beachtliche an finanziellen Garantien wollte man nicht haben.

Dass ich damit aber z.B. die Infrastruktur verbessern will, das passte wohl diesen Wenigen nicht.

Das wird die B.-Akte zeigen und entsprechend beweisen.

Ich rede auch nicht nur, sondern Erreichtes ist absolut selten und fordert selbst Fachleute heraus.

Doch das bereits Erreichte hat schon einen Wert, den man bestimmen kann.

Z.B., einen Einsatz von ca. 15.000€, um einen Wert von 300.000 zu erreichen.

Eine Wertermittlung reicht einem Investor bereits, hört dieser worum es geht, sorge ich mich nicht mehr.

Doch da meine Leistung unweigerlich mit der Begleitung von 5 Personen verknüpft ist, werden diese nach wie vor die Kooperation als Option behalten.

Die Ironie an der Geschichte ist, man hätte schon 1 Jahr produktiv sein können und es wurde sich lieber mit Makeln am eigenen Schein beschäftigt und wiedermal der Masse die Optionen verschwiegen...

Alles Weitere folgt, denn nun kommt aufgrund unbedachtem Eigeninteresse noch manch aufschlussreiches Schriftstück hinzu.


Nun wird es spannend und ich lehne mich zurück und schaue, dass ich eine gute Knie-OP erhalte.


Ein Textzitat der IHK Fulda;


Lösungen bietet hier ein Notar. Im Rahmen einer Prioritätsverhandlung bescheinigt der Notar dem Urheber in einer Urkunde zunächst, dass dieser bei ihm persönlich erschienen ist und das Werk, mit der Behauptung der Urheber zu sein, vorgelegt hat. In einer eidesstattlichen Versicherung bezeugt der Urheber dann, tatsächlich der geistige Vater des Werkes zu sein. Will der Urheber das Original wieder mitnehmen, wird das Werk in einen versiegelten Umschlag eingelegt, der fest mit den Urkunden zusammen geheftet wird. Alternativ kann das Originalwerk für einen festgelegten Zeitraum in der amtlichen Verwahrung des Notars verbleiben.



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