Samstag, 16. Dezember 2017

*** Resümee der Weihnachtsfeier der Cannabispatienten ***

Liebe Community,
liebe Leserinnen und Leser,

zwar kam ich viel zu spät, aber da gewesen bin ich und ich danke allen Anwesenden für den Abend.

Dafür, dass man sich normal Unterhalten konnte, leckeres Gebäck und Kuchen bekam, wie schmackhaften Kaffee.

Insbesondere jedoch, dass wir über die für mich entstandene Situation sprechen konnten.

Über die Enttäuschung auf meiner Seite, wie wenig man es medial anwendet und von Beginn an verwendete.
Denn, der DHV ließ sich von mir bereits 3 Monate vor der Hanfparade das “Fahren“ zusagen, es war bekannt dass ich Cannabispatient bin und ich meine Fahrerlaubnis als Cannabispatient erwirkt habe.
Zudem, ca. 3 Wochen “vor“ der Hanfparade wurde ich darum gebeten, die persönlichen Daten und Foto Fahrerlaubnis einzureichen, zur Vervollständigung der Fahrerliste die zur Abnahme vorgelegt werden müsse.
Alledem kam ich nach und dies kann ich schriftlich nachweisen, zum Glück.

Als es am Hbf. Berlin, zur Untersagung der Weiterfahrt kam, habe ich freiwillig eine Urinkontrolle abgegeben und diese brachte das notwendige “THC positiv Ergebnis“ wie es laut meiner MPU sein soll.
Das reichte der Berliner Polizei nicht.
Ich gab sogar meine persönlichen und med. Unterlagen zur Sichtung an den Polizeibeamten heraus.
Man fragte mich, ob ich freiwillig einen Romberg-Test machen würde?

Ja, den machte ich direkt vor dem Berliner Hbf., am 12.08.17, vor ich weiß nicht wie vielen Augenzeugen, ca. 100 Personen und selbst den habe ich bestanden!

Bis dahin dachte ich noch, okay, das dient wahrscheinlich der Prüfung und zur rechtlichen Absicherung.
Bis dahin war ich wirklich gewillt, es nicht nur als Rechtsbeugung im Amt, Amtswillkür, Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und als behördliche Diskriminierung anzusehen!

Doch mit der netten und neuen Mitteilung der Berliner Bußgeldstelle, halte ich nun noch den schriftlichen Beweis von behördlicher Willkür und Ignoranz in der Hand!

Am 21.12.2017, will die/der Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Frau/Herr Keller den Vorgang zum AG Tiergarten weitergeben, zur w.V.

Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter,
meine Bewährungshelferin/Führungsaufsichts-Betreuerin wollen definitiv aussagen.
Der Leiter der Drogenberatung, davon gehe ich wohl auch zu Recht aus.
Wie einige andere Fachbereiche und Zeugen.

Ich fahre weiter, bis zu dem Tag, bis man mir via Gerichtsbeschluß das Weiterfahren untersagt oder man meine Fahrerlaubnis auf richterliche Anordnung sicherstellt!!

Denn, “ich“ habe die Fahrerlaubnis als bereits nachweislich konsumierender Cannabispatient von Cannabisblüten, mit/unter aktivem THC als Verkehrsteilnehmer, wieder erhalten!
Und, ca. 3 1/2 Monate später startete ich mit der WiedereingliederungsmassnahmeKraftfahrer +95, ADR Basis&Tank, Flurförderfahrzeuge und die Klasse CE,  als Cannabispatient!“

Somit ist Fakt;

ich wurde unter behördlicher Überwachung zum Cannabispatienten, habe im Vorfeld den beabsichtigten Weg sondiert, mit den zuständigen Behörden gesprochen, bei Behörden alle notwendigen Maßnahmen, Schritte, Nachweise unternommen und erbracht.
Alle rechtlichen Recherchen und sonstigen formalen Kriterien in Erfahrung gebracht und eine hypothetische Annahme realisiert, vorgestellt und dies ist mein;

“ganz persönlicher und bislang einzigartiger Befähigungsnachweis!“

Das in dieser Story etwas nicht stimmig ist, dies liegt offen auf der Hand und ich bleibe ganz entspannt, da ich nicht nur “rede!“

Ich habe es bewiesen und beweise es seit über 50.000 km, völlig legal!!!

Tag für Tag...

Wie wenig dafür getan wird, um den Betroffenen/ #Cannabispatienten mitzuteilen, dass man im Grunde “lediglich“ an einer persönlichen Befähigung zur Fahreignung unter “aktivem THC Einfluss“ arbeiten muss!

Dies finde ich fast beschämend...

Diese persönliche Fahreignung gilt es dann zu prüfen und hat man die notwendige Fahreignung nach gewiesen, (im Idealfalle mit einem vergleichbaren Ergebnis, wie ich es in meinem persönlichen Fall/Sachverhalt erreicht habe), dann kann man bereits davon ausgehen, dass das der schwierigste Part wird/war.
Kognitive Fähigkeiten, Konzentration, Reflexion, usw.

Von alledem kann man nicht nur reden, sondern man muß es bewiesen haben!

Dass man es dann so sieht, dass man nichts falsch macht oder gemacht hatte, (bzw. dies zumindest psychologisch als berechtigte Wahrnehmung so für sich selbst sieht), wenn man innerhalb seinen Werte-Bereichen fährt und man “wirklich fahrtauglich“ ist, sehe ich wohl zu Recht so.

Und, dann wohl auch, als weniger willkürlich an, wie das, dass man mir seit dem 12.08.17 von behördlicher Seite aus Berlin versucht anzuhängen.

Fragen Sie mal bei dem Jobcenter Havelberg, dem soz. Dienst der Justiz und der Drogenberatung in Stendal nach, was diese Personen von alledem oder meiner Person halten!

In diesem Sinne noch ein Hinweis, von der Rückfahrt letzte Nacht, aus Berlin, gibt es in Folge Vieoausschnitte von je ca. 90 Sekunden aus einem zusammen hängendem Videomitschnitt.

Stellenweise war es glatt, #Kiffer können eben auch Auto fahren!

Man muss nicht Muslim oder Nicht-Muslim sein, um egal was als Waffe zu missbrauchen und anderen Menschen schaden zu wollen.
Man muss aber auch nicht gesellschaftlich auf den #Kiffer zeigen, wenn unter den Normalo's sich mancher Mitmensch schlimmer verhält als die #Kiffer!

In diesem Sinne viel Fun beim Recherchieren, schauen und grübeln...

M.f.G.

Andreas F. Robbel

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