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Samstag, 16. Dezember 2017

*** Resümee der Weihnachtsfeier der Cannabispatienten ***

Liebe Community,
liebe Leserinnen und Leser,

zwar kam ich viel zu spät, aber da gewesen bin ich und ich danke allen Anwesenden für den Abend.

Dafür, dass man sich normal Unterhalten konnte, leckeres Gebäck und Kuchen bekam, wie schmackhaften Kaffee.

Insbesondere jedoch, dass wir über die für mich entstandene Situation sprechen konnten.

Über die Enttäuschung auf meiner Seite, wie wenig man es medial anwendet und von Beginn an verwendete.
Denn, der DHV ließ sich von mir bereits 3 Monate vor der Hanfparade das “Fahren“ zusagen, es war bekannt dass ich Cannabispatient bin und ich meine Fahrerlaubnis als Cannabispatient erwirkt habe.
Zudem, ca. 3 Wochen “vor“ der Hanfparade wurde ich darum gebeten, die persönlichen Daten und Foto Fahrerlaubnis einzureichen, zur Vervollständigung der Fahrerliste die zur Abnahme vorgelegt werden müsse.
Alledem kam ich nach und dies kann ich schriftlich nachweisen, zum Glück.

Als es am Hbf. Berlin, zur Untersagung der Weiterfahrt kam, habe ich freiwillig eine Urinkontrolle abgegeben und diese brachte das notwendige “THC positiv Ergebnis“ wie es laut meiner MPU sein soll.
Das reichte der Berliner Polizei nicht.
Ich gab sogar meine persönlichen und med. Unterlagen zur Sichtung an den Polizeibeamten heraus.
Man fragte mich, ob ich freiwillig einen Romberg-Test machen würde?

Ja, den machte ich direkt vor dem Berliner Hbf., am 12.08.17, vor ich weiß nicht wie vielen Augenzeugen, ca. 100 Personen und selbst den habe ich bestanden!

Bis dahin dachte ich noch, okay, das dient wahrscheinlich der Prüfung und zur rechtlichen Absicherung.
Bis dahin war ich wirklich gewillt, es nicht nur als Rechtsbeugung im Amt, Amtswillkür, Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und als behördliche Diskriminierung anzusehen!

Doch mit der netten und neuen Mitteilung der Berliner Bußgeldstelle, halte ich nun noch den schriftlichen Beweis von behördlicher Willkür und Ignoranz in der Hand!

Am 21.12.2017, will die/der Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Frau/Herr Keller den Vorgang zum AG Tiergarten weitergeben, zur w.V.

Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter,
meine Bewährungshelferin/Führungsaufsichts-Betreuerin wollen definitiv aussagen.
Der Leiter der Drogenberatung, davon gehe ich wohl auch zu Recht aus.
Wie einige andere Fachbereiche und Zeugen.

Ich fahre weiter, bis zu dem Tag, bis man mir via Gerichtsbeschluß das Weiterfahren untersagt oder man meine Fahrerlaubnis auf richterliche Anordnung sicherstellt!!

Denn, “ich“ habe die Fahrerlaubnis als bereits nachweislich konsumierender Cannabispatient von Cannabisblüten, mit/unter aktivem THC als Verkehrsteilnehmer, wieder erhalten!
Und, ca. 3 1/2 Monate später startete ich mit der WiedereingliederungsmassnahmeKraftfahrer +95, ADR Basis&Tank, Flurförderfahrzeuge und die Klasse CE,  als Cannabispatient!“

Somit ist Fakt;

ich wurde unter behördlicher Überwachung zum Cannabispatienten, habe im Vorfeld den beabsichtigten Weg sondiert, mit den zuständigen Behörden gesprochen, bei Behörden alle notwendigen Maßnahmen, Schritte, Nachweise unternommen und erbracht.
Alle rechtlichen Recherchen und sonstigen formalen Kriterien in Erfahrung gebracht und eine hypothetische Annahme realisiert, vorgestellt und dies ist mein;

“ganz persönlicher und bislang einzigartiger Befähigungsnachweis!“

Das in dieser Story etwas nicht stimmig ist, dies liegt offen auf der Hand und ich bleibe ganz entspannt, da ich nicht nur “rede!“

Ich habe es bewiesen und beweise es seit über 50.000 km, völlig legal!!!

Tag für Tag...

Wie wenig dafür getan wird, um den Betroffenen/ #Cannabispatienten mitzuteilen, dass man im Grunde “lediglich“ an einer persönlichen Befähigung zur Fahreignung unter “aktivem THC Einfluss“ arbeiten muss!

Dies finde ich fast beschämend...

Diese persönliche Fahreignung gilt es dann zu prüfen und hat man die notwendige Fahreignung nach gewiesen, (im Idealfalle mit einem vergleichbaren Ergebnis, wie ich es in meinem persönlichen Fall/Sachverhalt erreicht habe), dann kann man bereits davon ausgehen, dass das der schwierigste Part wird/war.
Kognitive Fähigkeiten, Konzentration, Reflexion, usw.

Von alledem kann man nicht nur reden, sondern man muß es bewiesen haben!

Dass man es dann so sieht, dass man nichts falsch macht oder gemacht hatte, (bzw. dies zumindest psychologisch als berechtigte Wahrnehmung so für sich selbst sieht), wenn man innerhalb seinen Werte-Bereichen fährt und man “wirklich fahrtauglich“ ist, sehe ich wohl zu Recht so.

Und, dann wohl auch, als weniger willkürlich an, wie das, dass man mir seit dem 12.08.17 von behördlicher Seite aus Berlin versucht anzuhängen.

Fragen Sie mal bei dem Jobcenter Havelberg, dem soz. Dienst der Justiz und der Drogenberatung in Stendal nach, was diese Personen von alledem oder meiner Person halten!

In diesem Sinne noch ein Hinweis, von der Rückfahrt letzte Nacht, aus Berlin, gibt es in Folge Vieoausschnitte von je ca. 90 Sekunden aus einem zusammen hängendem Videomitschnitt.

Stellenweise war es glatt, #Kiffer können eben auch Auto fahren!

Man muss nicht Muslim oder Nicht-Muslim sein, um egal was als Waffe zu missbrauchen und anderen Menschen schaden zu wollen.
Man muss aber auch nicht gesellschaftlich auf den #Kiffer zeigen, wenn unter den Normalo's sich mancher Mitmensch schlimmer verhält als die #Kiffer!

In diesem Sinne viel Fun beim Recherchieren, schauen und grübeln...

M.f.G.

Andreas F. Robbel

Freitag, 1. Dezember 2017

#Cannabispatienten & #Fahreignung


Mein MPU Gutachten, ein beispielloses dazu...,
das gab es hier einmal.

 Als bereits mit Ausnahmegenehmigung Cannabisblüten konsumierender Cannabispatient, der als "Cannabispatient" die Wiedererteilung seiner berechtigt entzogenen Fahrerlaubnis beantragte.
Von der Fahrerlaubnisbehörde Stendal wurde, wie erwartet, ein "medizinisch psychologisches Gutachten (kurz MPU) gefordert.
Ganz gleich was ich recherchierte, wen ich fragte, wo ich nachhakte,
 
**** NICHTS ****
 
Selbst mein Rechtsanwalt hatte nur den Part Fahrerlaubnis als Cannabispatient nicht für möglich gehalten und ich wurde nicht nur einmal belächelt.
 
Nun lächle ich...
 
Denn ich habe mir somit das wahrhafte Recht erarbeitet/erworben, im Alleingang, in ewigen Stunden Selbstanalyse, Hinterfragen, Lesen, Grübeln, usw., Versuchen, Veränderungen, uvm., habe ich versucht heraus zu finden "worauf" wird es ankommen und "woran" habe ich noch zu arbeiten, an mir!?!
 
Ich glaube, dass was ich erreicht habe, das ist einzigartig.
 
Daher kann ich auch gut nachvollziehen, wenn es für den ein oder anderen Menschen nicht verständlich ist.
Doch bei einer Bußgeldstelle, insbesondere einer Bußgeldstelle der Hauptstadt von Deutschland, sollte der Bürger doch wenigstens erwarten dürfen, dass man nicht nur die Ablage nimmt, kurz überfliegt und der Routine folgt.
 
**** H A A A L L O O O ****
 
Ich habe nichts falsch gemacht, die Sachbearbeitung hätte vielleicht zuerst nachhaken sollen, dies empfinde ich wenigstens so.
 
Ich war schon Cannabispatient, als ich die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis beantragte.
Ich war schon Cannabispatient bei meiner MPU.
Ich bekam meine Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde Stendal ausgehändigt, weil ich meine MPU eben nun einmal "so" bestanden habe, wie ich es mit meiner Leistung unter Beweis gestellt habe!
Dann, habe ich die LKW-Fahrerlaubnis beantragt, es wurde mir erlaubt, als Cannabispatient!
Ich machte die Fahrschule von Januar 2017 bis April 2017 und ich habe meine ADR-Schulung Basis und Tank, meine Kraftfahrerausbildung und die Fahrerlaubnis tadellos bestanden.
 
Im Übrigen, ich habe bereits in dem, mehr als einem, Jahr wo ich unter Cannabisblütenkonsum am Straßenverkehr teilnehme, ob mit dem PKW oder LKW noch keinen Unfall verursacht, keine Personen in Gefahr gebracht und schon gute 50.000 Kilometer seither gefahren.
 
Ganz aktuell, ich habe selbst die Kostenübernahme, durch die AOK, für mein Cannabis bewilligt bekommen!
 
Jetzt kommen Sie als Bußgeldstelle Berlin und sagen;
 
"dass, Herr Robbel geht nicht und deshalb soll ich meine Fahrerlaubnis befristet abgeben und für die ganze behördliche Willkür noch zahlen!???!
 
Ich lehne Ihren Vorschlag dankend ab und schlage Ihnen vor, dass Sie meinen Fall auf irgendeine Form von haltbaren Rechtsgrundlagen neu prüfen, ob Sie diesen Bescheid je basierend auf einer in meinem Fall anwendbaren Rechtsgrundlage erstellten und/oder diesen nicht lieber als gegenstandslos und neu bescheiden möchten?
 
Neben der gestrigen Email an Sie, meinen Rechtsanwalt und einen beim Vorfall anwesend gewesenen Richter, habe ich Sie nun "öffentlich" in Kenntnis gesetzt und ein dicker Umschlag mit Kopien der "echten Fakten" geht am Montag an Sie heraus.
 
An dieser Stelle teile ich dann offiziell mit, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, so werde ich mich darauf sehr freuen und bis zum EU-Gerichtshof klagen und damit den Weg weisen, für alle anderen Cannabispatienten.
 
Denn, wenn ein "Cannabispatient" rechtmäßig unter Einfluss von aktivem THC am Straßenverkehr teilnimmt, mit einem PKW oder LKW, dann bin das bisher leider nur ich!
Wenn man "mich" als "Cannabispatient" schikaniert und purer Willkür aussetzt, wo ich nachweislich jedes Recht dazu erworben habe.
 
Was machen die lieben anderen "Cannabispatienten," die ebenfalls  und oftmals schon "illegalen Blutentnahmen" unterzogen wurden, die die noch keine MPU gemacht haben, als "Cannabispatient", was macht man erst mit denen?
 
Will man Ihnen auch das Leben zerstören?
 
Die Mobilität nehmen.
 
Den Job.
 
Das Haus.
 
Die Existenz?
 
Was soll das für einen Blödsinn darstellen, ich bitte um eine verständliche Erklärung, denn gerade beginnt es vom Lustigen ins Lächerliche zu verschwimmen...
 
 

Ganz ehrlich, ab heute zweifele ich an dem notwendigen Sachverständnis...

 
Nicht nur meine MPU machte ich als bereits "Cannabisblüten konsumierender Cannabisptient", sondern ich erreichte eben so im Alleingang die Kostenübernahme für meine Cannabisbehandlung.

Im Anschluss folgt der Post mit meinem 25 Seiten Gutachten und damit möchte sich dann ein Jeder seine eigene Gedanken machen...



Dienstag, 21. Februar 2017

Die 1. Werbung ist da...

Heute habe ich die theoretische Prüfung “Flurförderfahrzeuge“ mit 0 Fehlern bestanden.

Meine Magnetschilder sind angekommen und spielt das Wetter mit, macht ein Waschen des Punto zuvor auch Sinn.

Montag oder Dienstag die praktische Prüfung “Flurförderfahrzeuge“ und dies ist ebenfalls abgeschlossen und erfolgreich bestanden worden.

Es geht immer weiter, Schritt für Schritt!

Ich habe heute 3 Mitschülern angeboten deren Lehrbücher zu signieren und es ist so;

“ich schreibe Verkehrs-Geschichte und in 
Sachen beruflicher Qualifizierung unter
Cannabis als Cannabisblüten-Patient!“

Meine Bücher, bekommen meine Nichte, mein Neffe und mein Sohn.

Und das Lehrheft zum Staplerschein werde ich nach bestandener, praktischer Prüfung online versteigern.

Die Bücher so hoffe ich, werden einmal die Kosten der Führerscheine und/oder des 1. Auto's der Kinder decken.

Nach telefonischer Rücksprache weiß ich auch schon, dass man alles aus Flensburg vorliegen hat.
Da nichts Neues hin zu gekommen ist, habe ich auch gleich gesagt bekommen, dass Sie es die Woche fertig bekommt und die Prüfnummer bei der Dekra eingeht.

Der 09.03.17, theoretische Prüfung
“C & CE!“

Gestern war ich im Garten und habe mit dem Umfräsen begonnen, och brauchte mal wieder Arbeit für den Körper.

Daher, es ist Mittwoch und ich habe heute frei von der Theorie.

Dafür freue ich mich umso mehr auf morgen und Freitag, Fahrstunde.
Morgen von 08:30 bis Mittag und Freitag ab 12 Uhr.

🤘

M.f.G.

Andreas F. Robbel

Sonntag, 19. Februar 2017

Freitag, 3. Februar 2017

Die Perspektiven sind es..

Was für ein toller Tag.

Den Grundstoff Klasse “B“ abgeschlossen.

Mit dem “C & CE“ bin ich auch gut im Plan, am 09.03.17 ist die Theorie-Prüfung vorgesehen für LKW.

Danach den Gabelstapler.

Heute zurück gekommen von der Fahrschule aus Perleberg und der ADR ist angekommen.

Den Clemens ins Auto gepackt und in den Wald, eine Runde, Clemens zurück gebracht und nach Wittenberge zur 1. LKW-Fahrstunde.
Mercedes, ein Actros, hmm...

Nicht abgewürgt, kein Touchieren einer Bordsteinkante, kein Verschalten und nichts angestupst.
Beim Abstellen, rückwärts, in einem Zug zwischen den MAN und das Muli den Actros gedrückt, vor den Hänger.

Fahrlehrer zufrieden gewesen und ich bin es auch.

Aber ein Eingewöhnen in beruhigten Bereichen ist echt immer wieder empfehlenswert, denn ich war so auf alles konzentriert, dass ich übersah wir sind in einer Einbahnstraße und links biegt man auf der linken Spur ab, nicht auf der Rechten.

M.f.G.

Andreas F. Robbel