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Montag, 11. September 2017

Liebes Sense Media Team...

Ihr seid quasi immer direkt mit dabei gewesen, habt die Zwangsabführung mitbekommen und meine Mutter interviewt.

Langsam kommt wieder etwas routinierter Alltag in mein Leben und ich hoffe sehr darauf, dass man diesen Sachverhalt noch ausarbeitet und dies positiv Nutzen wird!

M.f.G.

Macht weiter so...

Andy

#KraftfahrerAndy kifft

https://youtu.be/w1XF5ltTrno

Nach langer Zeit ein kurzer Zwischenbericht...


Liebe Leserinnen und Leser,

ich habe einiges privat aufzuholen und daher bitte ich um etwas Nachsicht.

Meine Hoffnung ist, dass man so diesen Post direkt zu lesen bekommt und wenn nicht, bitte folgen, er leitet zur Community-Site.

Leider klappte es nicht und hier kommt eine Textkopie...

Liebe Community,

nach langer Zeit, hier ein neuer Beitrag...

Mein neues Handy ging mit zur Hanfparade und da man den weiteren Verlauf anders vorhatte, hat mein Handy bis gestern spinnen dürfen und nun habe ich es, von der Werkseinstellung aus, neu aufgesetzt und eingerichtet.
Der Staat und wir waren unterschiedlicher Auffassungen und so hatte sich auch viel ergeben, dass ich noch dazwischen regeln musste.

Cannabispatienten, dürfen unter Cannabiseinfluß in manchen Fällen fahren.

So ein Fall bin ich, mein Name war den Behörden  mehrere Tage am Vorliegen, dass ich den LKW des Deutschen Hanfverband fahren soll/werde, auf einer angeforderten Liste.
Bis zum Hbf. Berlin ließ man mich fahren, danach stimmte nichts mehr mit einer Rechtsstaatichkeit überein.
Nun kommt von offizieller Seite nichts, meine Fahrerlaubnis hatte ich schon im Arrest “vor der Zwangs-Blutentnahme“ wieder erhalten.
Zwangs-Blutentnahme, weil ich bis zu einem gewissen Punkt überaus kooperativ war und es nach der freiwillig angebotenen Urinkontrolle, (die das gem. MPU-Gutachten erforderliche Testergebnis hervorbrachte), es einfach echt einmal genug war und es auch “wirklich reichte!“
Schließlich ist in meinem Fall alles rechtmäßig gewesen, man hatte ausreichend Zeit für Überprüfungen gehabt und somit entbehrt diese gerichtlich angeordnete Amtsmassnahme jeglicher Rechtsgrundlage!

Zu meinem Ärgernis wird nur, dass man die PR gerne hätte, am besten das Gutachten und ich ggfls. das angezettelte an Gerichtskosten von RA'en selbst zahlen muß/soll.
Das sind mir zu viele Wenn und Aber!

Ich bleibe der Kanzlei TemmeKlein treu, insbesondere Herrn Klein und sehe es eben so amüsant, wie er.

Denn es gab nichts was dies gerechtfertigt hätte und es liegt keinerlei Ordnungswidrigkeiten vor, der noch sehr moderate Widerstand meinerseits war eher viel zu human, für diese Willkür!
Das man sich jedoch als Staatsbediensteter/Vertreter des Volkes einer solchen Macht bedienen kann, dass man sogar Polizeibeamte zu Mittätern von Amtswillkür und Rechtsbruch befehligen kann und diese trotz Verweis auf die Dienstvorschriften einer berechtigt zweifelhaften Anordnung bereitwillig Folge leisten, diesem Sachverhalt darf man eigentlich kein weiteres freies Geleit geben und fortlaufend erlauben!!!

Hebt sich sonst der Verfassungsgrundsatz der Rechtstaatlichkeit, der dringende Bedarf der Wahrung der Verhältnismäßigkeit, usw., hebt sich all dass nicht selbst ausser Kraft, wenn man dieses Amtsvorgehen von Amtswegen ungeahndet lassen würde?

Ich denke schon.

Wenn sich in den kommenden Tagen noch 2 andere Angelegenheiten geregelt haben, finde ich endlich die nötige Zeit, um das angestrebte Treffen zu vereinbaren.

Wir werden ein Weiteres im Anschluss, nach ein paar Tagen anbieten, wo für die Personen vorgesehen ist, die dies miterlebten, Realwissen erfahren wollen und für mediales Interesse recherchieren wollen.

M.f.G.

Andreas F. Robbel

Sonntag, 13. August 2017

Die Hanfparade 2017 in Berlin und der “vorsätzliche Rechtsbruch durch einen Berliner Amtsrichter angeordnet!“

Trotz Überprüfungsmöglichkeit der Fahrernamen, die der Berliner Polizei über  Woche lang vorlag, gab es von deren Seite keine Einwände und man ließ mich bis zum Hbf. Berlin fahren.
Doch bei der Startabnahme untersagte man die generelle Weiterfahrt!
Die ausgängliche rechtlose Amtsanordnung und die daraufhin durchgeführte Massnahme der beteiligten Berliner Polizeibeamten, wurde selbst von Juristen und Politikern als “völlig rechtswidrig“ bezeichnet und alle Beteiligten sind mehrfach auf die durch die Dienstvorschriften gegebene Verweigerungsmöglichkeit hingewiesen worden!
Selbst bei meinem Verzicht den LKW auf der Hanfparade zu führen und, nur als “freier Bürger“ an der Parade, als Fußgänger, teilzunehmen.
Hat man dieser nicht nachvollziehbaren Amtsanordnung folgen wollen und eine Situation zur “zwanghaften Abführung“ geschaffen.

Dies hat definitiv ein Nachspiel und dem Verantwortlichen wird es bald Schlag auf Schlag klar werden, insbesondere wegen der nachhängigen Folgen die nur auf eine richterliche Anordnung und die polizeiliche Befehligung zu Stande kamen und derer Verantwortung obliegen.

Es folgt noch vieles hierzu und aus unterschiedlichen, medialen Richtungen.

M.f.G.

Andreas F. Robbel

Hier schon einmal ein paar weitere Info's und ein Video wird gerade auf YouTube hochgeladen.

https://plus.google.com/101726737458952877707/posts/YHEB2v5cpk7

Mittwoch, 26. Juli 2017

Die Hanfparade rückt immer näher...

Gestern kam ich endlich mal dazu mich ein wenig mit den Themen und Moderatoren zu beschäftigen.

Ganz ehrlich, ich freue mich sehr darauf und noch mehr, dass Herr Richter Andreas Müller anwesend sein wird.
Denn so habe ich evtl. die Chance ihn kennen zu lernen und mit ihm das Ein oder Andere hypothetisch und subjektiv, im Privaten, zu betrachten und zu diskutieren.

12.08.2017

Es wird offiziell Geschichte einer einzigartigen Art und Weise geschrieben!

Es gibt den 1. legal Cannabisblüten konsumierenden Kraftfahrer in der Bundesrepublik Deutschland und dieser bin ich selbst.
Ein Mitarbeiter und Fahrer, für die Fa. Lehmbaustoffe Schleusner & Söhne GmbH, die eine ökologische und konkurrenzlose #Trockenbauplatte aus #Hanf herstellt.

Zum 1. Mal in der Geschichte der #Hanfparade fährt Jemand wie ich den LKW für den Deutschen #Hanfverband und mittlerweile habe ich fast 20.000 Km unfallfrei mit alleine meinem PKW absolviert.
Ohne die Kilometer aus meiner verfolgten Vergangenheit, wegen dem anfangs ausschließlichen Konsum von Cannabis, der Eskalation durch vorsätzliche Kriminalisierung, dem nun möglich gewordenen Konsum einer der ältesten Heilpflanzen der Erde.

Dies ist eben so eine Ironie, wie das was ich als #Kiffer dennoch schaffte zu erreichen!

Sonntag, 12. März 2017

Ich habe den Klasse C, als Cannabispatient, am 10.03.2017, bestanden!

folgt

Die Stunde der Sieger läutet immer irgendwann

Am 10.03.2017, um 13:30 Uhr, bei der Dekra, in Stendal, Sachsen-Anhalt, am Tag der Rechtskraft des neuen Cannabisgesetz, dem Tag meiner Taufe und dem Hochzeitstag meiner Eltern,
habe ich meine praktische Prüfung für den LKW/Klasse C absolviert.

Andreas F. Robbel, das bin ich,
🤘,
hat als medizinischer Cannabisblüten-Konsument mit überwiegend der Sorte “Bedica“ die Prüfung bestanden!

Ob ich den LKW mit Anhänger/Klasse CE auch bestehen werde, dies stellt sich am 24.03.2017 heraus.

Egal wie es ausgeht, am Freitag wurde in der #Altmark Verkehrsrechtgeschichte geschrieben.

Da ich meine Freude weitergeben möchte, lasse ich den Startpreis der Ebay-Auktion wie er ist.

Sollte er nicht wegehen, wird er mit 100 € wieder eingestellt und danach die 29 Weiteren.

Wie es nachgelesen werden kann.

Ich weise daraufhin, dass ich noch einmal eine Preissteigerung von 50 € für den Startpreis vornehmen werde, wenn ich die CE bestanden habe!

Das bedeutet, dass ich nach dem 24.03.17 alle signierten Packs für min. 100 € Startpreis ansetzen werde.
Habe ich dann die CE auch bestanden, dann wird der Startpreis bei 150 € beginnen!

Jedes weitere signierte Star Treck Spielkarten Pack wird erst nach 30 Tagen eines ersteigerten Pack angeboten.

Es gibt ausschließlich 36 Packs und es gehen nur 30 in die Versteigerung.

Interessanten Artikel bei eBay ansehen http://www.ebay.de/itm/222428971916

https://youtu.be/AP4vQPxfk4I

M.f.G.

Andreas F. Robbel